Informationen
Für die Anmeldung benötigen wir:
- Echtheitsbestätigung vom ausländischen Führerschein (Botschaft)
- Arztgutachten
- Reisepass
- Meldezettel
- Aufenthaltstitel (Visum)
- 1x Passfoto
- Ausländischer Führerschein
Nebenkosten
Arztgutachten:
35,- / Gruppe 1 (A, B)
5o,- / Gruppe 2 (C, D)
jeden Montag von 17 bis 19h in der Fahrschule
Antrag
Der Austausch-Antrag ist persönlich einzureichen:
Adresse
Tel
01 / 3131 00
oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
Preise
Austausch Klasse A
Anmeldung, Versicherung
€ 150,-
4 Fahrstunden (50min 70,- / Stunde)
ab 16h sowie Samstag € 10.- Zuschlag/Einh.
€ 260,-
Prüfungsvorbereitung Übungsplatz
€ 30,-
Praktische Prüfung
€ 159,-
Gesamtkosten
€ 619,-
Austausch Klasse B
Anmeldung, Versicherung
€ 100,-
2 Fahrstunden (50min 65,- / Stunde)
ab 16h sowie Samstag € 10.- Zuschlag/Einh.
Prüfungvorbereitung Übungsplatz
€ 130,-
Praktische Prüfung
€ 149,-
Gesamtkosten
€ 379,-
Austausch Klasse C
Anmeldung, Versicherung
€ 150,-
4 Fahrstunden (50min 109,- / Stunde)
ab 16h sowie Samstag €10,- Zuschlag/ Stunde
Prüfungsvorbereitung
€ 436,-
€ 39,-
Praktische Prüfung
€ 199,-
Gesamtkosten
€ 824,-
€ 100,-
Austausch Klasse CE
Anmeldung, Versicherung
€ 150,-
4 Fahrstunden (50min 119,- / Stunde)
ab 16h sowie Samstag €10,- Zuschlag/ Stunde
€ 476,-
€ 39,-
Praktische Prüfung CE
€ 299,-
Gesamtkosten
€ 964,-
€ 100,-
Austausch Klasse D
Anmeldung, Versicherung
€ 150,-
4 Fahrstunden (50min 145,- / Stunde)
ab 16h sowie Samstag €10,- Zuschlag/ Stunde
Prüfungsvorbereitung
€ 580,-
€ 49,-
Praktische Prüfung
€ 299,-
Gesamtkosten
Zuschlag für Praktische Prüfung D95,
wenn notwendig
€ 1078,-
€ 100,-
Austausch Klasse DE
Anmeldung, Versicherung
€ 150,-
4 Fahrstunden (50min 160,- / Stunde)
ab 16h sowie Samstag €10,- Zuschlag/ Stunde
€ 640,-
€ 49,-
Praktische Prüfung CE
€ 399,-
Gesamtkosten
€ 1238,-
Zuschlag für Praktische Prüfung D95,
wenn notwendig
€ 100,-
Ab 10. September 2008 für alle gewerblichen Lenker von Omnibusen die über 8 zugelassene Sitzplätze für die Personenbeförderung aufweisen und ab 10. September 2009 für alle Lenker von schweren LKW’s über 3500kg h.z.G.g, die gewerbliche Güter transportieren, verpflichtend, bei der Ersterteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C einen Nachweis über die Grundqualifikation C95 zu erbringen.
Dies erfolgt durch eine
– Praktische Fahrprüfung, die Sie zusammen mit Ihrer Lenkberechtigungsprüfung in unserer Fahrschule ablegen können und einer
– schriftlichen, sowie mündlichen Prüfung bei der MA63
Damit der Fahrerqualifizierungsnachweis gültig bleibt, müssen innerhalb von 5 Jahren
regelmäßig 35 Weiterbildungsstunden absolviert werden.
Dies gilt auch für Lenkerberechtigung, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden.
Unser Team informiert Sie gerne über etwaige Möglichkeiten.