Klasse A, B, CE

Austausch

Informationen

Anmeldung

Für die Anmeldung benötigen wir:

Nebenkosten

Arztgutachten:

35,- / Gruppe 1 (A, B)

5o,- / Gruppe 2 (C, CE)

jeden Mittwoch von 15 bis 17h in der Fahrschule

Antrag

Der Austausch-Antrag ist persönlich einzureichen:

bei der Landespolizeidirektion Wien Verkehrsamt

Adresse

Dietrichgasse 27, 1030 Wien

Tel

01 / 3131 00

oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft

Preise

Austausch Klasse A

Anmeldung, Versicherung

€ 150,-

4 Fahrstunden (50min 65,- / Stunde)

ab 16h sowie Samstag€ 8.- Zuschlag/ Stunde

€ 260,-

Prüfungsvorbereitung Übungsplatz

€   30,-

Praktische Prüfung

€ 159,-

Gesamtkosten

€ 599,-

Austausch Klasse B

Anmeldung, Versicherung

€ 100,-

2 Fahrstunden (50min 59,- / Stunde)

ab 16h sowie Samstag€ 8.- Zuschlag/ Stunde

Prüfungvorbereitung Übungsplatz

€ 118,-

Praktische Prüfung

€ 149,-

Gesamtkosten

€ 367,-

Austausch Klasse C

Anmeldung, Versicherung

€  150,-

4 Fahrstunden (50min 89,- / Stunde)

ab 16h sowie Samstag€ 10,- Zuschlag/ Stunde

Prüfungsvorbereitung

€  356,-

€    39,-

Praktische Prüfung

€  199,-

Gesamtkosten

€ 744,-

Austausch Klasse CE

Anmeldung, Versicherung

€  150,-

4 Fahrstunden (50min 99,- / Stunde)

ab 16h sowie Samstag€ 10,- Zuschlag/ Stunde

Prüfungsvorbereitung
 

€  396,-

€   39,-

Praktische Prüfung CE

€  299,-

Gesamtkosten

€ 884,-

Zuschlag für Praktische Prüfung C95, wenn notwendig

€ 100,-

*Alle Preise sind inkl. 20% MwSt.
C 95

Ab 10. September 2009 ist es für alle Lenker von LKW’s, die gewerbliche Güter transportieren, verpflichtend, bei der Ersterteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C einen Nachweis über die Grundqualifikation C95 zu erbringen.

Dies erfolgt durch eine

– Praktische Fahrprüfung, die Sie zusammen mit Ihrer Lenkberechtigungsprüfung mit unserer Fahrschule ablegen können und einer
– Theoretischen kommisionellen Prüfung bei der MA63
Damit der Fahrerqualifizierungsnachweis gültig bleibt, müssen innerhalb von 5 Jahren
35 Weiterbildungsstunden absolviert werden.

Dies gilt auch für Lenkerberechtigung, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden.

Unser Team informiert Sie gerne über etwaige Möglichkeiten.