Eine Ausbildung zum
Fahrlehrer
- Begleitung bis zur Prüfung und auch danach
- Gezielte Vorbereitung ohne Abschweifung
- Über 40 Jahren Expertise
Informationen
Seit über 40 Jahren bilden wir mit hoher Erfolgsquote, besonders praxisnah Fahrlehrer und Fahrschullehrer aus.
Erfolgsrezept!
Unsere Ausbildung für Fahrlehrer und Fahrschullehrer in Wien bietet fundiertes Fachwissen und viele wertvolle Praxiseinheiten. Wir legen großen Wert darauf, dass die Ausbildung nicht nur begonnen, sondern auch erfolgreich zu Ende geführt wird.
Voraussetzung
- 3 Jahre Führerschein der angestrebten Klasse
- 3 Jahre Praxisnachweis oder 1 Jahr mit Lehrplanseminar
- Vertrauenswürdig- und Zuverlässigkeit
- Keine schweren verkehrsrechtlichen Verstöße in den letzten 5 Jahren
- Reifeprüfung (bei Fahrschullehrer)
Klassen: A, B, BE, C, CE
Fahr(schul)lehrerausbildung (m/w/d)
Ausbildung Fahrlehrer Klasse B
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64 UE theoretische und praktische Ausbildung (Fahrschulkurs und mitfahren, gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt 1) -
120 UE theoretisches Spezialwissen (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt 2) -
40 UE praktische Ausbildung I (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt 3) -
160 UE praktische Ausbildung II (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt 5) -
24 UE Abschlussausbildung (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt 6)
Fahrschullehrer (Zusatz zu Fahrlehrer B)
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40 UE theoretische Ausbildung (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt 7)
Fahrlehrer Klasse BE (Zusatz zu Fahrlehrer B)
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4 UE theoretische Ausbildung (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt BE1) -
4 UE praktische Ausbildung I (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt BE2) -
4 UE praktische Ausbildung II (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt BE3)
Ausbildung Fahrlehrer Klasse A (Zusatz zu Fahrlehrer B)
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12 UE theoretische Ausbildung (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt A1) -
16 UE praktische Ausbildung I (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt A2) -
32 UE praktische Ausbildung II (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt A3)
Fahrlehrer Klasse C (Zusatz zu Fahrlehrer B)
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20 UE theoretische Ausbildung (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt C1) -
16 UE praktische Ausbildung I (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt C2) -
16 UE praktische Ausbildung II (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt C3)
Ausbildung Fahrlehrer Klasse CE (Zusatz zu Fahrlehrer B)
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8 UE theoretische Ausbildung (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt CE1) -
8 UE praktische Ausbildung I (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt CE2) -
8 UE praktische Ausbildung II (gem. § 64c KDV Abs. 11 Anlage 10d, Abschnitt CE3)
Du interessierst dich für eine unserer Ausbildungen? Wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme! Deine Daten behandeln wir absolut vertraulich! Für nähere Information zu den Kosten, sowie Kursterminen und Zeiten, sende uns eine Email an:
office@fahrschule-wienelf.at
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